Praxis für Allgemeinmedizin 
A. Koch | E. Schöne-Unzeitig



Wichtig! Ab dem 01.12.23 werden die Kassenrezepte ("rotes Rezept") als e-Rezept ausgestellt! 

Was ändert sich dadurch?

1. Die gesetzliche Krankenkassenkarte muss zwingend einmalig im Quartal schon eingelesen worden sein!

2. Es gibt keinen Rezeptausdruck mehr. Sie können mit Ihrer Krankenkassenkarte direkt in die Apotheke Ihrer Wahl gehen, dort kann das Rezept dann über die Krankenkassenkarte abgerufen werden.

3. Wann ist das Rezept fertig? Für bestellte Dauermedikamente in der Regel am folgenden Werktag. Medikamente aus der Sprechstunde heraus nach wenigen Minuten. 

4. BTMs, grüne oder blaue Rezepte sowie Rezepte für Krankengymnastik etc. werden weiterhin auf dem bisher bekanntem Weg ausgestellt

 
 
 
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